Förderrichtlinien der Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover
Die verschiedenen Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover erstellen Förderrichtlinien, die Sie vor der Antragstellung einsehen sollten.
Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Inanspruchnahme von Zuwendungen aus dem Akquise-Budget
Aus dem Akquise-Budget werden Zuwendungen gewährt, die den Messe- und Kongressstandort Hannover weiter stärken, das Profil der LHH als Veranstaltungsort schärfen und neue Zielgruppen gewinnen. Die Themenfelder Technologie, Innovation, Nachhaltigkeit sowie zukunftsfähige Trends sollen hierbei verstärkt präsent sein. Die LHH fördert hier insbesondere die Einwerbung, Etablierung und Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen.
Grundsätze der Sportförderung in Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover fördert u.a. den Vereinssportstättenbau, Sport- veranstaltungen und Baumaßnahmen für investive Fun-Sport Baumaßnahmen.
Förderrichtlinie Kleine Kitas und Kitas eingetragener Vereine
Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und Kleine Kindertagesstätten sind unverzichtbarer Bestandteil des Kindertagesstättenangebotes der Stadt Hannover.
WIR 2.0-Förderrichtlinie
Aus dem WIR 2.0-Förderprogramm werden Zuwendungen für Maßnahmen gewährt, die der Umsetzung der im Ziele- und Maßnahmenkatalog „WIR 2.0 - Migration und Teilhabe. Strategien, Ziele und Maßnahmen“ formulierten Ziele dienen oder die darin benannten Maßnahmen konkret ausgestalten. Den Ziele- und Maßnahmenkatalog finden Sie ebenfalls im Infoportal unter den Zielsetzungen der Landeshauptstadt.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Quartiersmanagements
Die Landeshauptstadt Hannover fördert Maßnahmen des Quartiersmanagements, die die jeweils spezifische Ausgangslage und individuell besonderen Merkmale des adressierten Quartiers/Stadtteils sowie bereits vorhandene Netzwerkstrukturen explizit aufgreifen und passgenaue, integrierte Lösungen umsetzen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die dem Grunde nach eine Doppelstruktur zu bereits bestehenden, analogen sozialraumorientierten Aktivitäten insbesondere der LHH selbst darstellen.
Förderrichtlinie für Zuwendungen im Rahmen des Programms Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Mit dem Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ werden in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf städtebauliche Investitionen mit Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts verknüpft. Die LHH stellt im Haushalt des Sozialdezernats / Fachbereichs Soziales in den festgelegten Programmgebieten während des Sanierungsprozesses kommunale Fördermittel für nicht-investive Vorhaben zur Verfügung.
Träger, Vereine, Einrichtungen und Initiativen können über das lokale Quartiersmanagement des Fachbereichs Soziales Zuwendungen / Fördermittel für die Umsetzung von Projekten im jeweiligen Programmgebiet beantragen.
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