Anmelden/Registrieren Hannover-Logo

Um den kompletten Funktionsumfang des Zuwendungsportals zu nutzen, aktivieren Sie bitte Javascript in ihrem Browser!

LHH

Häufig aufkommende Fragen / FAQ


Viele Fragen können sich im Laufe der Beantragung ergeben. Eine Auswahl an typischen FAQs bieten wir Ihnen mit der dazugehörigen Antwort an.


Warum kann ich meine Email-Adresse nicht ändern?

Zu Ihrer Sicherheit ist die Änderung ausgeschlossen. Sollten Sie dennoch eine neue Email-Adresse erfassen wollen, wenden Sie sich bitte an einen Fachbereich, bei dem Sie standardmäßig Ihre Anträge stellen.

Bei der Auswahl meiner Institution wird eine „falsche“ Adresse angezeigt!

Wir bieten eine Auswahl an Institutionen an, um einen einheitlichen Standard bei der Benennung zu schaffen. Als Grundlage dienen die Hauptsitze der Institutionen. Sollten Sie z.B. in einem speziellen Bereich tätig sein, der eine abweichende Anschrift hat, bitten wir Sie, die Daten in den vorgegebenen Feldern einzutragen.

Welche Förderungsart sollte ich wählen?

Selbst wenn Sie einer Institution angehören, ist die institutionelle Förderung nicht zwangsläufig die bessere Wahl.

Sollten Sie z.B. für einen gewissen Zeitraum eine Förderung beantragen wollen, bietet sich ggf. die Projektförderung an.

Liegt die Beantragungssumme unter 30 Tausend Euro, schauen Sie sich doch bitte den entsprechenden Projektförderungs-Antrag an. Dieser ist nicht so umfangreich wie z.B. der Antrag auf institutionelle Förderung.

Wie kommuniziere ich mit der antragsbearbeitenden Stelle?

Das online-Antragssystem bietet die Möglichkeit, dass man direkt mit dem entsprechenden Fachbereich kommunizieren kann.


Wenn die Sachbearbeitung z.B. um Ergänzung im Antragsformular bittet, geschieht dieses über eine Email.Ihr Antrag wird zur Bearbeitung freigeschaltet und kann mit der gewünschten Information gefüllt werden.


Nach Absenden erhält wiederum die bearbeitende Stelle eine Email. Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner!

Wie erhalte ich im Formular Hilfestellungen?

In den Formularen bieten wir Ihnen verschieden Arten der Unterstützung. Zum einen können Sie durch einen Klick auf das Fragezeichen-Symbol einen Hinweis erhalten. Außerdem gibt es bei vielen Feldern eine Mouse-over-Funktion. Das bedeutet, dass Sie Ihren Cursor über das Eingabefeld ziehen und eine Kurzinformation erhalten.


Wir haben für Sie bereits in Freitextfeldern Beispiele eingepflegt.

Warum kann ich meine bisherigen Anträge nicht sehen?

Anträge vor Einführung der Online-Antragstellung können wir leider aus technischen Gründen nicht anbieten.

Kann ich einen Antrag duplizieren (Folgeantrag)?

Einen Folgeantrag zu stellen ist mit dem Online-Zuwendungsportal einfach. Sobald Sie einen Antrag vollständig ausgefüllt haben und dieser freigeschaltet ist, können Sie ihn unter „Meine Anträge“ als Vorlage für einen Folgeantrag verwenden.

Warum kann ich die Jahreszahl im Antrag nicht verändern, wenn ich einen Folgeantrag stelle?

Sollten Sie über „Meine Anträge“ einen Antrag ausgewählt haben, für den ein Folgeantrag dupliziert werden soll, wird das logische Antragsjahr automatisch in dem Folgeantrag festgesetzt.

Kann ich meinen Antrag zurückziehen?

Eine selbständige Löschung eines eingereichten Antrags in nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu den Fachbereich bei dem Sie den Antrag gestellt haben.

In welchem Zeitraum kann ich einen Antrag stellen?

Zuwendungsanträge sind grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis zum 31.03. für das folgende Haushaltsjahr an den zuständigen Fachbereich zu stellen.

Die Landeshauptstadt Hannover hat wieder einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022 erstellt.

Sie können somit für beide Jahre Zuwendungsanträge stellen.

Kann ich eine mehrjährige Förderung beantragen?

Nein, für jedes Jahr muss ein einzelner Antrag gestellt werden. Sollte es sich um eine Förderung Handeln, die sich über mehrere Jahre erstreckt, teilen Sie uns das bitte in der Beschreibung des Vorhabens unter A.3.1 mit.

Warum sind meine Eingaben verschwunden?

Sie müssen nach Eingabe Ihrer Antragsdaten jede Seite speichern, bevor Sie diese verlassen.


Unter Umständen ist der Verlust Ihrer Daten somit zu begründen, dass Sie eine Seite ohne Speicherung verlassen haben.

Warum werden meine eingegebenen Werte (A4 Finanzierung/A5 Personal) nicht übernommen?

Speziell bei diesen Eingaben handelt es sich um eine Tabellenbildung. Nach Eingabe einer Position müssen Sie zwingend den „Hinzufügen“-Button betätigen.

Beispiel: Unter A4 möchten Sie Eigenmittel erfassen: Eingabe der Bezeichnung (z.B. Rücklage) und des Betrages. Nach Klicken auf den „Hinzufügen“-Button erscheint die Eingabe darunter als eine neue Position. Geben Sie so noch weitere Eigenmittel ein, bildet sich eine übersichtliche Tabelle.

Was bedeutet Migrationsbezug?

Hinweise zu der Begrifflichkeit erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Was bedeutet „öffentliche Hand“?

Dieser Sammelbegriff umfasst haushaltorientierte Gebietskörperschaften, sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Beispielsweise EU, Bund, Land, Region und Stadt).

Was sind Personalausgaben?

Personalausgaben sind alle Aufwendungen, die Sie ein für Arbeitskräfte aufbringen müssen. Die Kosten beinhalten sowohl das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter, als auch die Lohnnebenkosten.

Was muss ich bei Erfassung meines Personals beachten?

Es sind sämtliche Mitarbeiter für Ihr Vorhaben zu erfassen. Sollten Sie vergleichbares Personal (gleiche Entgeltgruppe und Stufe) erfassen wollen, können Sie statt einer Einzeleingabe ggf. die Anzahl dieser Mitarbeiter benennen.

Beachten Sie, dass es sich dabei um eine tagesaktuelle Eingabe handelt. Eventuelle Tarifabschlüsse, Wechsel des Personals oder Ausfall lassen sich natürlich nicht planen! Daher bitten wir Sie, die Eingaben aufgrund den Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen möglichst genau zu berechnen.

Gibt es ein Berechnungsbeispiel für jährliche Brutto-Arbeitgeberkosten?

Berechnungsbeispiel durchschnittliche Jahresarbeitszeit:


Person A


Vollzeitkraft für ein halbes Jahr: 38,5 Stunden / 12 * 6 = 19,25 Std. durchschnittlich im Jahr


  • Person B


    Wöchentliche Arbeitszeit 38,5 Std


    davon 20 Std. fürs Projekt von Januar bis März: 20 Stunden / 12 * 3 = 5 durchschnittlich im Jahr


    davon 30 Std. fürs Projekt von April bis Dezember: 30 Stunden / 12 * 9 = 22,5 durchschnittlich im Jahr


    insgesamt werden für Person B somit 27,5 Stunden berechnet

    Wie kann ich einen Stundenlohn berechnen?

    Berechnungsbeispiel Stundenlohn:


    - Brutto Monatslohn: 3.500 EUR


    - wöchentliche Arbeitszeit (Stunden): 40


    - Durchschnittliche Stundenzahl pro Monat: (40 Wochenstunden x 13 Wochen) : 3 Monate = 173,33 Std


    - Berechnung: 3.500 EUR : 173,33 Std = 20,19 EUR / Std


    Gibt es ein Muster eines Kosten- und Finanzierungsplans?

    Sollten Sie bisher keinen eigenen Kosten- und Finanzierungsplan erstellt haben, bieten wir Ihnen unter „Informationen zum Online-Antrag“ ein Muster als Download (Excel-Datei) an.

    Was wird durch den Fachbereich Sport und Bäder gefördert (Sportförderung)?

    Die Sportförderung umfasst ein großes Spektrum an Zuwendungen. Z.B. werden Vereinssportstättenbau, energetische Sportstättensanierung, Sportplatzpflegegeräte, Leistungssport, Sportveranstaltungen und Sportbegegnungen mit Partnerstädten gefördert.


    Wir empfehlen einen Blick auf die Seite der Grundsätze der Sportförderung in Hannover.

    Warum kann ich keine Word-, Excel- oder ähnliche Dateien hochladen?

    Aus Sicherheitsgründen kann bei Uploads nur das Format „PDF“ akzeptiert werden.

    Warum kann ich meinen Antrag nicht versenden?

    Ein Antrag kann nur versandt werden, wenn er vollständig ausgefüllt wurde.


    Unter Umständen ist der Versand nicht möglich, da Sie eine Seite ohne Speicherung verlassen haben und Ihre Eingaben somit nicht mehr vorhanden sind.

    Sollten Sie die entsprechenden Ergänzungen vorgenommen haben, können Sie den Antrag erneut versenden.

    Wie kann ich meinen Antrag ausdrucken?

    Wir empfehlen Ihnen, im Browser „Datei“ und anschließend „Druckvorschau“ auszuwählen.

    Über das Druckersymbol können sie dann die jeweilige Seite ausdrucken.

    Kann ich für vor 2021 bewilligte Zuwendungen die Verwendungsnachweise hier erstellen?

    Nein. Das Einreichen von Verwendungsnachweisen ist lediglich für Anträge vorgesehen, die über diesen Web-Auftritt eingereicht wurden.

    Für Zuwendungen der Jahre 2019/2020 reichen Sie Ihre Verwendungsnachweise bitte wiebisher per Post oder Email ein.

    Muss ich die Zuwendung durch die Landeshauptstadt Hannover kenntlich machen?

    Ja. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Informationen zum Online-Antrag“. Ein Logo der Landeshauptstadt Hannover stellen wir Ihnen dort ebenfalls bereit.

    Wie lange muss ich die zum Antrag gehörigen Unterlagen aufbewahren?

    Bitte bewahren Sie sämtliche Unterlagen ab Ablauf des Jahes in dem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben für 10 Jahre auf.

    Wann kann ich mit dem Zuwendungsbescheid rechnen?

    Sämtliche Anträge auf Zuwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung zusammengestellt und vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Der Beschluss erfolgt Anfang des kommenden Jahres für den Doppelhaushalt 2021/22.

    Nach dem Beschluss des Haushalts können die Fachbereiche mit der Erstellung der Zuwendungsbescheide beginnen.